Taktgefühl Eventhaus Allgemeine Geschäftsbedingungen
Taktgefühl Lars Weingarten· Edouard-Desor-Straße 2 · 61381 Friedrichsdorf ·
Telefon 06172 6895599 · E-Mail location@taktgefuehl.de · Web www.eventhaus-friedrichsdorf..de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN UND VERMIETUNG
Artikel I. GELTUNGSBEREICH
Abschnitt 1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Taktgefühl Eventhauses, Edouard-Desor-Straße 2 in 61381 Friedrichsdorf zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagen, Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Taktgefühl Eventhaus. Diese Bedingungen finden sowohl Anwendung gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
Abschnitt 1.2
Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Gegenstände, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung vom Taktgefühl Eventhaus in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Abschnitt 1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Artikel II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, -HAFTUNG, -VERJÄHRUNG
Abschnitt 2.1
Vertragspartner sind Taktgefühl Eventhaus und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes des Kunden durch Taktgefühl Eventhaus zustande. Taktgefühl Eventhaus steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
Abschnitt 2.2
Taktgefühl Eventhaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, folglich für jegliche Körperschäden.
Weiterhin haftet es für Sach- oder Vermögensschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Taktgefühl Eventhauses beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Taktgefühl Eventhauses beruhen.
Taktgefühl haftet auch für Pflichtverletzungen die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf dessen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).
Einer Pflichtverletzung des Taktgefühl Eventhauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Taktgefühl Eventhauses auftreten, wird Taktgefühl Eventhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Taktgefühl Eventhaus rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Abschnitt 2.3
Alle Ansprüche gegen das Taktgefühl Eventhaus verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Taktgefühl Eventhauses beruhen.
Artikel III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
Abschnitt 3.1
Taktgefühl Eventhaus ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von Taktgefühl Eventhaus zugesagten Leistungen zu erbringen.
Abschnitt 3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Taktgefühl Eventhauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Taktgefühl Eventhaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von Taktgefühl Eventhaus verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften wie beispielsweise der GEMA.
Abschnitt 3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst, dies kann sowohl zu einer Preisminderung als auch Preiserhöhung führen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
Abschnitt 3.4
Rechnungen des Taktgefühl Eventhauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Taktgefühl Eventhaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Taktgefühl Eventhaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Taktgefühl Eventhaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Abschnitt 3.5
Taktgefühl Eventhaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Anzahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung beträgt zur Terminbestätigung 20% des Gesamtpreises, drei Monate vor der Veranstaltung wird eine zweite Abschlagsrate fällig. Die endgültige Schlussrechnung wird nach Beendigung der Veranstaltung erstellt und bis dahin geleistete Anzahlungen in Abzug gebracht.
Abschnitt 3.6
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Taktgefühl Eventhaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Abschnitt 3.7
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Taktgefühl Eventhaus aufrechnen.
Artikel IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG,STORNIERUNG)
Abschnitt 4.1
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Taktgefühl Eventhaus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Taktgefühl Eventhaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
Abschnitt 4.2
Sofern zwischen Taktgefühl Eventhaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Taktgefühl Eventhaus auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber Taktgefühl Eventhaus ausübt.
Abschnitt 4.3
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts-oder Kündigungsrecht und stimmt Taktgefühl Eventhaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Taktgefühl Eventhaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Taktgefühl Eventhaus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Taktgefühl Eventhaus steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
Abschnitt 4.4
Taktgefühl Eventhaus ist berechtigt die Auslagen für Leistungen Dritter, welche durch den Vertragsabschluss entstanden sind, dem Kunden bei Auflösung des Vertrages in Rechnung zu stellen.
Abschnitt 4.5
Eine Stornierung des über Taktgefühl Eventhaus gebuchten Catering ist bis 28 Werktage vorher komplett stornierbar. Bis 14 Werktage vorher fallen 50 % und unter 14 Werktagen vorher 100% der Kosten des Caterings an.
Artikel V. RÜCKTRITT DES Taktgefühl Eventhauses
Abschnitt 5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Taktgefühl Eventhaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Taktgefühl Eventhauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Abschnitt 5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von Taktgefühl Eventhaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Taktgefühl Eventhaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Abschnitt 5.3
Ferner ist Taktgefühl Eventhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere, falls-Höhere Gewalt oder andere von Taktgefühl Eventhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
(a) -Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
(b) -das Taktgefühl Eventhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Taktgefühl Eventhaus in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Taktgefühl Eventhaus zuzurechnen ist;
(c) -der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
(d) -ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
Abschnitt 5.4
(a) Der berechtigte Rücktritt von Taktgefühl Eventhaus begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz für den Kunden.
Artikel VI. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
Abschnitt 6.1
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl muss Taktgefühl Eventhaus spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Taktgefühl Eventhauses, die in Textform erfolgen soll. Diese Teilnehmerzahl wird als Rechnungsgrundlage genommen. Hierbei kann sich der im Angebot aufgeführte Preis pro Person verändern und somit auch der Gesamtpreis.
Abschnitt 6.2
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl muss dem Taktgefühl Eventhaus frühzeitig, spätestens bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Diese Teilnehmerzahl wird als Rechnungsgrundlage genommen. Hierbei kann sich der im Angebot aufgeführte Preis pro Person verändern und somit auch der Gesamtpreis. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl.
Abschnitt 6.3
Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl, ist Taktgefühl Eventhaus berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete und Bestuhlungspläne, zu tauschen und dementsprechend die vereinbarten Preise neu anzupassen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
Abschnitt 6.4
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs-oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Taktgefühl Eventhaus diesen Abweichungen schriftlich zu, so kann Taktgefühl Eventhaus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Taktgefühl Eventhaus trifft ein Verschulden.
Artikel VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Abschnitt 7.1.
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit Taktgefühl Eventhaus. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Bei einem Fremd-Catering fordert Taktgefühl eine Kaution ein, welche für Beschädigungen, Verschmutzungen und nicht erbrachte Dienstleistungen des Fremd-Caterers, welche von Taktgefühl Eventhaus übernommen wurde verwendet wird.
Artikel VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
Abschnitt 8.1
Soweit Taktgefühl Eventhaus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Taktgefühl Eventhaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Abschnitt 8.2
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Taktgefühl Eventhaus bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Taktgefühl Eventhauses gehen zu Lasten des Kunden, soweit Taktgefühl Eventhaus diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Taktgefühl Eventhaus pauschal erfassen und berechnen.
Abschnitt 8.3
Der Kunde ist mit Zustimmung des Taktgefühl Eventhauses berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Taktgefühl Eventhaus eine Anschlussgebühr verlangen.
Abschnitt 8.4
Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Taktgefühl Eventhaus ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
Abschnitt 8.5
Störungen an von Taktgefühl Eventhaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Taktgefühl Eventhaus diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Artikel IX. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
Abschnitt 9.1
Mitgeführte Ausstellungs-oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Taktgefühl Eventhaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Taktgefühl Eventhauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
Abschnitt 9.2
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Taktgefühl Eventhaus ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Taktgefühl Eventhaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Taktgefühl Eventhaus abzustimmen. Bei Schäden am mitgebrachten Material durch die Beseitigung haftet das Taktgefühl Eventhaus nicht.
Abschnitt 9.3
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf Taktgefühl Eventhaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Taktgefühl Eventhaus für die Dauer des Verbleibens der Gegenstände eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass eine solche Nutzungsentschädigung nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Abschnitt 9.4
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sowie Dekorationsmaterial darf bei entsprechender Buchung ein Tag vor Veranstaltungsbeginn in einer extra dafür gekennzeichneten Fläche im Lager von Taktgefühl Eventhaus abgestellt werden. Diese Gegenstände müssen den Bestimmungen von 9.2. unter Berücksichtigung von 9.3. entsprechen. Für die Anlieferung aller Gegenstände die vom Kunden und/oder von ihm in Auftrag gegebenen Dienstleistern muss vom Kunden frühzeitig, aber mindestens eine Woche vor dem Leistungsdatum, Taktgefühl Eventhaus mitgeteilt werden und von Taktgefühl Eventhaus bestätigt werden.
Artikel X. HAFTUNG DES KUNDEN FÜRSCHÄDEN
Abschnitt 10.1
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Abschnitt 10.2
Taktgefühl Eventhaus kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Kaution, verlangen.
Artikel XI. Lärmbelästigung
Abschnitt 11.1
Unsere Location befindet sich im Gewerbegebiet im Anschluss zu einem Wohngebiet. Wir bitten Sie auf die Bewohner der Nachbarhäuser Rücksicht zu nehmen. Ab Mitternacht ist bzgl. der Musik auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Des Weiteren bitten wir auch beim Verlassen der Location oder bei einem Aufenthalt auf der Terrasse (z. B. beim Rauchen) um Rücksicht. Der Zugang zur Terrasse ist ab 22:00Uhr nur noch über den Gartenweg zu nutzen, da die Terrassentür ab 22:00 geschlossen bleibt. Im oberen Stockwerk muss auf das geschlossen halten aller Fenster und Türen vom Kunden geachtet werden. Das Abspielen von Musik in jedweder Form ab 22:00 Uhr ist nach der gesetzlichen Bestimmung §117 des OWGs auf der Skyline-Terrasse, Terrasse sowie allen Außenanlagen untersagt.
Abschnitt 11.2
Anzeigen, Beschwerden oder Polizeieinsätze wegen Lärmbelästigung und Ruhestörung gehen zu vollen Lasten des Mieters.
Abschnitt 11.3
Mit dem Zustandekommen des Vertrages, willigt der Kunde ein, dass das Taktgefühl Eventhaus berechtigt ist, Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Taktgefühl Eventhaus verpflichtet sich, die kundenbezogenen Daten nach den Vorgaben der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zu behandeln. Der Kunde erklärt sich außerdem bereit, dass das Taktgefühl Eventhaus seine kundenbezogenen Daten an Dritte weitergeben darf, soweit es zum Erfüllen der Vertragspflichten notwendig ist. Der Kunde darf jederzeit die Löschung seiner kundenbezogenen Daten unter einer rechtskräftigen Grundlage verlangen.
Artikel XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Abschnitt 12.1
Erfüllungs-und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten –ist im kaufmännischen Verkehr die Tanzschule Taktgefühl/ bzw. Taktgefühl Eventhaus in der Edouard-Desor-Str. 2 61381 Friedrichsdorf. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Tanzschule Taktgefühl/ bzw. Taktgefühl Eventhaus in der Edouard-Desor-Str. 2 61381 Friedrichsdorf.
Abschnitt 12.2
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Abschnitt 12.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.